Führerschein der Klasse 1. Die meisten Autofahrer erinnern sich noch sehr gut an den Moment, an dem sie endlich in den Besitz ihrer langersehnten Fahrerlaubnis gekommen sind. Immerhin sind mit dem Erhalt des Führerscheins in der Regel auch ein großes Stück Selbstständigkeit, Flexibilität und Unabhängigkeit gewonnen. Doch für viele Autofahrer liegt der Moment des Führerscheinerwerbs schon eine ganze Zeit lang zurück.
In den letzten Jahren haben dabei die Führerscheinklassen einen mehrfachen Wandel vollzogen. Den Durchblick haben hier mittlerweile nur noch die wenigsten. Damit einher gehen für viele Inhaber der alten Führerscheinklassen Unklarheiten und entsprechende Fragen wie: „Was bedeuten die alten Fahrzeugklassen im Einzelnen und zum Fahren welcher Fahrzeuge berechtigen sie heute?“ Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, wozu der Führerschein der Klasse 1 heute berechtigt. Außerdem erhalten Sie Informationen zur Umschreibung der Fahrerlaubnis.
Was darf mit dem Führerschein der Klasse 1 gefahren werden?
Der Führerschein der Klasse 1 wurde bereits im Jahr 1909 eingeführt. Somit stellt er eine der ersten Fahrerlaubnisklassen überhaupt dar. Viele bezeichnen den alten 1er-Führerschein als Motoradführerschein. Doch die Anzahl an möglichen Fahrzeugen, die mit ihm gefahren werden dürfen, ist weitaus höher. Dabei spielt es eine entscheidende Rolle wann und wo die Fahrerlaubnis damals erworben wurde. Denn der mehrfache Wandel der Fahrerlaubnisklassen hat dabei immer wieder neue Bestimmungen mit sich gebracht.
Für den Führerschein der Klasse 1 gilt hierbei grundsätzlich, dass je älter er ist umso mehr Fahrzeuge geführt werden dürfen. So erlaubt der Führerschein Klasse 1 sogar zum Fahren von Pkw, sofern er vor dem Jahr 1954 erworben wurde.
Ferner spielt es eine Rolle, wo der Führerschein erworben wurde. Für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und die damalige Deutsche Demokratische Republik (DDR) ergibt sich hierbei jeweils Unterschiedliches.
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wozu der Führerschein der Klasse 1 Sie jeweils berechtigt.
| Führerschein der Klasse 1: Wo und wann erteilt? | Entsprechungen beim heutigen EU-Führerschein |
|---|---|
| BRD – vor dem 01.12.54 | AM, A1, A2, A, B, L |
| BRD – zwischen 01.12.54 und 01.01.89 | AM, A2, A1, A, L |
| BRD – nach dem 01.01.89 | AM, A2, A1, A, L |
| DDR – vor dem 01.12.54 | AM, A1, A2, A, B, L |
| DDR – zwischen dem 01.12.54 und dem 01.06.82 | AM, A2, A1, A, L |
Unter bestimmten Voraussetzungen können mit dem Führerschein der Klasse 1 auch Quads gefahren werden. Dies ist der Fall, wenn der alte 1er-Führerschein auch zum Fahren von Pkw berechtigt. Wer dazu berechtigt ist, ein Auto zu fahren, darf nämlich automatisch auch Quads fahren.

