Beim Führerschein-Umschreiben gelten in Deutschland bei Bussen und Lkw besondere Regeln und Vorschriften.
Neben der bereits erwähnten ärztlichen Untersuchung, gelten für das Führen von Lkw und Bussen noch weitere Ausnahmen. Diese begründen sich zum einen damit, dass es sich bei den Fahrern zumeist um Berufsfahrer handelt, die deutlich häufiger als normale Autofahrer am Straßenverkehr teilnehmen.
Zum anderen ist das Gefahrenpotenzial für die anderen Verkehrsteilnehmer bei Ausfallerscheinungen des Fahrers deutlich erhöht. Grund dafür ist unter anderem das hohe Gewicht der Fahrzeuge. Da mit Bussen auch eine Vielzahl an Passagieren transportiert werden, die auf die Fahrtüchtigkeit des Fahrers angewiesen und von ihr abhängig sind, muss diese regelmäßig geprüft werden.
Welche Regeln für die unterschiedlichen Lkw- und Bus-Klassen gelten, zeigt die folgende Auflistung:
- Die Lkw-Klassen C1 und C1E
Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E sind generell nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Darüberhinaus sind alle fünf Jahre eine Gesundheitsuntersuchung sowie ein augenärztlicher Test notwendig, um die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg (bei C1E ist zusätzlich ein Anhänger über 750 kg erlaubt) nachzuweisen. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis ist es notwendig, den Führerschein umschreiben zu lassen. - Die Lkw-Klassen C und CE
Um Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse fahren zu dürfen, ist die Führerscheinklasse C notwendig. Bei CE ist zusätzlich die Kombination mit einem Anhänger über 750 kg erlaubt. Die Fahrerlaubnis ist bei beiden Klassen jeweils auf fünf Jahre beschränkt und bedarf zur Verlängerung einer ärztlichen Bescheinigung sowie eines bestandenen Sehtests. - Die Bus-Klassen D1, D1E, D und DE
Auch bei den Führerscheinklassen der Busse beträgt die Gültigkeit nur fünf Jahre. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis ist eine Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung notwendig. Ergänzt wird diese durch den Nachweis einer positiven Teilnahme beim Funktions- und Leistungstest ebenso wie durch ein augenärztliches Gutachten.
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